Einsaat muss bis zum 15. Mai erfolgen, Herbstaussaaten sind zulässig
Buntbrachen müssen gesamte Zeit an gleichen Stelle auf gleichen Fläche verbleiben
etwaige Nachsaaten sowie gelegentliches Befahren zulässig
Mulchen ist mehrmals im Jahr möglich (außerhalb Sperrfrist 01. April bis 1. September)
spätestens alle 2 Jahre mulchen
auch als Blüh- und Schonstreifenmischung B mit 60% Leguminosenanteil, auf Vertragsnaturschutzflächen im Rahmen der Förderung des Programmes „Ländlicher Raum“ einsetzbar
Aussaatmenge: 30 kg/ha
Saatzeitpunkt: für die Einsaat im Frühjahr bis zum 15.05., auch als Herbstaussaat geeignet